Niedersachsen: Gericht kippt 2G-Plus-Regel für Friseure, Fußpflege und andere körpernahe Dienste
Das OVG Lüneburg hat einer Klage wegen Ungleichbehandlung von Ungeimpften stattgegeben, setzt mit sofortiger Wirkung die 2G-plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen aus.

Die 2G-Plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen in Niedersachsen gilt nicht mehr.
2G beim Friseur: Oberwaltungsgericht Lüneburg kippt Corona-Regel in Niedersachsen – Ungeimpfte können sich wieder die Haare schneiden lassen
Für viele Ungeimpfte war die Situation im wahrsten Sinne des Wortes zum Haare raufen. Aufgrund der 2G-Plus-Regel* in Niedersachsen war es ihnen nicht mehr möglich, körpernahe Dienstleistungen, wie sie beispielsweise von Friseuren angeboten werden, wahrzunehmen
Ein Beschluss vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat letztendlich den Ausschlag gegeben. Denn wer in Niedersachsen weder gegen das Coronavirus geimpft noch von einer Covid-19-Infektion genesen ist, darf fortan nicht mehr vom Besuch beim Friseur ausgeschlossen werden.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv
Montag, 13 Dezember 2021