Gericht bestätigt Ungeimpften-Aussperrung aus Einzelhandel in Sachsen
Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat die sogenannte 2G-Regelung im Einzelhandel bestätigt hat.

Die Pflicht von Einzelhändlern, die Nachweise Geimpfter und Genesener zu kontrollieren, wäre verhältnismäßig, habe das Gericht in Bautzen am Donnerstag mitgeteilt. Geklagt habe ein Textileinzelhandelsunternehmen mit mehreren Filialen in Sachsen, das die Papiere der Kunden nicht kontrollieren wollte. (Az.: 3 B 454/21) Die Kontrollpflicht wäre zwar ein Eingriff in die Berufsfreiheit, dieser sei jedoch gerechtfertigt, habe das Gericht argumentiert. Man könne nicht davon ausgehen, dass sich ohne Kontrolle alle Kunden an die Regelung hielten. 2G im Einzelhandel verfolge einen legitimen Zweck, da es - so das Gericht - der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems diene. Im Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht bekanntlich bereits die sogenannte 2G-Regel für die Gastronomie gestützt. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte 2G im Einzelhandel im Dezember dagegen gekippt.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv
Freitag, 07 Januar 2022