Gericht: AfD-Mitgliedschaft allein kein Grund für Waffenbesitzverbot
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass allein die Mitgliedschaft in der AfD kein ausreichender Grund für den Entzug der Waffenbesitzkarte ist. Ein AfD-Stadtrat hatte gegen den Entzug seiner Karte geklagt und bekam Recht.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass die AfD auf Landes- oder Kreisebene bis zum Abschluss des Verfahrens nicht als verfassungsfeindlich einzustufen sei. Zuvor hatte ein AfD-Stadtrat aus Magdeburg seine Waffenbesitzkarte durch die Polizeiinspektion entzogen bekommen, weil diese hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD gesehen hatte. Der AfD-Stadtrat hatte daraufhin Widerspruch eingelegt und in einem Eil-Verfahren vor Gericht um vorläufigen Rechtsschutz gebeten.
Das Verwaltungsgericht gab ihm nun Recht und erklärte, dass allein aus der Beobachtung der AfD kein Vorwurf der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit konstruiert werden könne. Eine verfassungsfeindliche Einstufung der AfD auf Landes- oder Kreisebene bis zum Abschluss des Verfahrens sei unwahrscheinlich, so das Gericht. Der AfD-Stadtrat begrüßte die Entscheidung als richtungsweisend und mit Signalcharakter.
Die Bundes-AfD wird seit 2022 beim Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt, da sie sich in einem Richtungsstreit befinde, bei dem sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen könnten, so das Gericht. Auch die AfD in Sachsen-Anhalt wird als Verdachtsfall geführt.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat bundesweit Signalcharakter und ist der erste Beschluss dieser Art. Die Entscheidung zeigt jedoch auch, dass die politische Auseinandersetzung über die Einstufung der AfD als verfassungsfeindlich weitergeht. Während die AfD die Entscheidung als Sieg feiert, halten andere die Einstufung der Partei als Verdachtsfall für gerechtfertigt und notwendig.
Autor: Igro Pawlow
Bild Quelle: Symbolbild
Samstag, 04 März 2023