Grillen in Bayern: Bewährungsstrafen für Gruppenvergewaltiger, aber Gefängnis für Grillfreunde?
In Deutschland gibt es immer wieder kontroverse Diskussionen über die Strafen, die in Fällen von schweren Verbrechen, wie Gruppenvergewaltigungen oder Kindesmissbrauch, verhängt werden. Während in einigen Fällen eine Bewährungsstrafe als unangemessen milde angesehen wird, sind es in anderen Situationen geradezu unverhältnismäßig hohe Strafen, die für Unverständnis sorgen

Laut Aktenzeichen 1 S 7620/22 WEG des Landgerichts München ist das Grillen in Bayern nur noch maximal vier Mal im Monat erlaubt. Darüber hinaus ist es untersagt, an zwei aufeinanderfolgenden Wochenendtagen zu grillen. Selbst der Umstieg auf einen Elektrogrill bietet keine Abhilfe, denn auch hier greift das Urteil. Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen von bis zu 250.000 Euro. Wer diese Summe nicht aufbringen kann, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten rechnen. Unklar ist, ob sich das Grillen mit klimaneutralem Grillgut auf die Strafen auswirkt.
Ausgangspunkt für das wegweisende Urteil war ein Rentner aus Bad Tölz, der über Jahre hinweg unter den Rauch- und Geruchsbelästigungen seines Nachbarn litt, weil dieser fast täglich grillte. Obwohl der Nachbar einen Elektrogrill benutzte, zog der Rauch über die Terrasse in die Wohnung des Betroffenen. Der Rentner klagte zunächst vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen, scheiterte jedoch mit seinem Anliegen. Erst beim Landgericht München war er erfolgreich und erreichte das umstrittene Urteil.
Das Urteil des Landgerichts München hat eine breite Diskussion über die Verhältnismäßigkeit von Strafen in Deutschland entfacht. Kritiker werfen der Justiz vor, in Fällen wie Gruppenvergewaltigungen oder Kindesmissbrauch zu milde Strafen zu verhängen, während Grillfreunde in Bayern mit Gefängnis rechnen müssen. Insbesondere in Fällen, in denen Täter eine Migrationsgeschichte haben, sehen einige Stimmen ein Ungleichgewicht in der Rechtsprechung.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild
Donnerstag, 04 Mai 2023