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Bundesverfassungsgericht rügt Berliner Pressekammer: Verfahrensrechte weiterhin ignoriert

Bundesverfassungsgericht rügt Berliner Pressekammer: Verfahrensrechte weiterhin ignoriert


Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat bereits zum achten Mal seit Juni 2020 die Pressekammer des Berliner Landgerichts gerügt.

Bundesverfassungsgericht rügt Berliner Pressekammer: Verfahrensrechte weiterhin ignoriert

Grund dafür ist ein "offenkundiger" Verstoß gegen die "prozessuale Waffengleichheit" (Az.: 1 BvR 718/23). Die Berliner Richter scheinen jedoch unbeeindruckt und ignorieren weiterhin die Verfahrensrechte.

Im Mittelpunkt dieser Auseinandersetzung steht das Recht, gegen journalistische Berichterstattung juristisch vorzugehen. Es handelt sich dabei um das legitime Recht des Betroffenen. Vor einer Entscheidung müssen die Richter jedoch grundsätzlich alle Streitparteien anhören – auch Verlage wie die Axel Springer SE (BILD, B.Z., WELT).

In den vergangenen Jahrzehnten urteilten Richter jedoch oft einseitig, bis der "Spiegel" 2018 eine wichtige Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht erwirkte: Jeder Seite muss das "rechtliche Gehör" gewährt werden, wie es in der Fachsprache heißt. In den meisten Presse-Gerichten in Deutschland ist dies seitdem juristische Praxis – nur die Berliner Pressekammer ignoriert kontinuierlich diese Grundsatzentscheidung.

Die wiederholten Rügen des Bundesverfassungsgerichts zeigen die Bedeutung der prozessualen Waffengleichheit und des rechtlichen Gehörs für ein faires Verfahren in Rechtsstreitigkeiten. Das Ignorieren dieser Grundsätze durch die Berliner Pressekammer wirft Fragen über die Unparteilichkeit und Gerechtigkeit ihrer Entscheidungen auf. Diese fortgesetzte Missachtung der Verfahrensrechte könnte das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem beeinträchtigen und langfristige Auswirkungen auf die Rechtsprechung haben.

Es bleibt abzuwarten, wie die Berliner Pressekammer auf die anhaltende Kritik des Bundesverfassungsgerichts reagieren wird und ob sie ihre Entscheidungspraxis ändern wird, um die prozessuale Waffengleichheit und das rechtliche Gehör für alle Parteien zu gewährleisten. Sollte dies nicht geschehen, könnten weitere Rügen oder sogar rechtliche Schritte gegen die Berliner Pressekammer folgen, um die Einhaltung der Verfahrensrechte in journalistischen Rechtsstreitigkeiten sicherzustellen.


Autor: Bernd Geiger
Bild Quelle: Screenshot


Sonntag, 07 Mai 2023

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